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Zucht & Haltungsrichtlinien
The Finest Cat Club e.V. Stand vom 25.02.2007
1. Jedes Mitglied des Finest Cat Club e.V. ist berechtigt, einen Zwingernamen zu beantragen. Es
sind in der Reihenfolge der Beliebtheit in dem Antrag drei Zwingernamen vorzuschlagen.
Der Vorstand bewilligt den ersten Namen, wenn dieser noch nicht im Vereinsunabhängigen Zentralregister registriert war. Die Eintragung des Zwingernamens wird dem Antragsteller schriftlich bestätigt und gilt auf Lebenszeit.
2. Mitglieder, die einen Zwingernamen haben, der bereits bei einem anderen Verein geschützt ist, müssen, wenn sie den Namen beibehalten wollen, diesen beim Finest Cat Club e.V. zum Zwingerschutz anmelden.
3. Der Zwingername muss stets gleich bleibend, entweder vor oder nach dem Eigennamen des
Jungtieres, welches in diesem Zwinger geboren wurde, stehen. Bei erworbenen Tieren darf
auf gar keinen Fall der eigene Zwingername verwandt werden.
4. Der Zwingername ist bindend für alle im Haushalt des Mitgliedes lebenden Angehörigen. Jedes Mitglied kann nur einen Zwingernamen führen. Ein weiterer Zwingername im gleichen Haushalt ist nur dann gestattet, wenn der Partner eine völlig andere Rasse züchtet.
5. The Finest Cat Club e.V. führt ein Zuchtbuch, in das jede reproduzierende Katze eines Mitgliedes
eingetragen werden muss (hiervon ausgenommen sind Mitglieder deren Zwinger bei einem anderen Verein registriert ist und die vom Finest Cat Club e.V. keine Stammbäume beziehen). Registrierungen in anderen Vereinen (parallel und wahlweise) sind ausdrücklich verboten.
6. Die Würfe sollten in alphabetischer Reihenfolge benannt werden. Der erste Wurf sollte mit A beginnen; Q und X können übersprungen werden. Dem gewählten Eigennamen kann abweichend von der alphabetischen Reihenfolge die Bezeichnung der Fellfarbe oder ein Adelstitel (als grundsätzlicher Teil des Zwingernamens) vorangestellt werden. Eigennamen Dürfen nur einmal innerhalb von zwölf Jahren verwandt werden (Ausnahme: irrtümlich falsche Angabe des Geschlechtes und dadurch bedingte Namensänderung).
Der Titel „Champion“, „Int. Champion“ usw. ist ebenso wie die Zuchtbuchnummer Bestandteil
Des Namens.
7. Für jede eingetragene Katze erstellt der Finest Cat Club e.V. eine Ahnentafel. Oder Experimental.
Ahnentafel. Ahnentafeln werden für die Tiere ausgestellt, für die vier Generationen Rasse- Gleichheit nachgewiesen werden kann.. Experimental – Ahnentafeln werden grundsätzlich nur dann ausgestellt, wenn drei Generationen der Ahnen nicht der gleichen Rasse angehören.
8. Gehört die Elterngeneration nicht der gleichen Rasse an, so erhalten die Jungtiere in der
Experimental – Ahnentafel keine Rassebezeichnung, sondern nur den Vermerk:
“Langhaar“, “Halblanghaar“ oder “Kurzhaar“.
9. Zuchtkaterbesitzer sind verpflichtet, ihren der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Zuchtkater immer unter Kontrolle und in einem tadellosen Zustand zu halten. Es ist untersagt, Kater allein im Keller oder sonstigen Verschlägen zu halten. Es sollen nur gesunde Katzen zur Paarung angenommen werden. Es ist bei Androhung von Vereinsausschluss verboten, Katzen, die nicht registriert sind und deren Halter keinem Verein angehören, zur Verpaarung anzunehmen.
10. Zuchtkater, welche in ein offizielles Deckkaterverzeichnis aufgenommen werden, sollten in der offenen Klasse einmal die Formnote “vorzüglich“ errungen haben, älter als 8 Monate
sein und den Nachweis erbringen, mindestens einen lebenden Wurf gezeugt zu haben.
11. Kater- sowie Katzenbesitzer sollten nur rassegleiche Tiere verpaaren.
12. Geschwisterverpaarung ist generell verboten, jedoch im absoluten Ausnahmefall entscheidet das
Zuchtbuchamt. In diesem besonderen Fall muss rechtzeitig ein Antrag mit Angabe von Gründen und Zuchtziel eingereicht werden.
13. “Linienzucht“ (Rückverpaarung) auf ein Elternteil ist generell nur einmal in der gesamten
Generation gestattet. Auch hier muss rechtzeitig ein Antrag mit Angabe von Gründen und Zuchtziel eingereicht werden.
14. Besonderheiten: Scottish Fold
a. Bei dieser Rasse legen wir großen Wert auf folgende Zuchtbestimmungen:
b. Verpaarung Scottish Fold X Scottish Fold ist absolut verboten und untersagt!
c. Es wird besonders auf den Urtyp wertgelegt, keine genetischen Veränderungen, Gesundheit
und doppelfaltige Ohren sind Voraussetzung. Ein Hörtest des Elterntieres und der Kitten ist bei Beantragung des Stammbaumes beizufügen.
15. Jeder Zwinger wird im Auftrag des Vorstandes besichtigt.
16. Käfighaltung ist bei Androhung von Vereinsausschluss und Anzeige beim zuständigen
Veterinäramt strengstens untersagt.
17. Die Verpaarung weiß X weiß ist strengstens verboten.
18. Nur gesunde, ungezieferfreie, entwurmte und geimpfte Katzen dürfen einem Zuchtkater
Zur Deckung zugeführt werden. Eine Zuchtkatze sollte erstmals mit vollendetem 12. Lebens-
Monat gedeckt werden. Nach der Paarung darf die Katze mindestens 14 Tage keinen Kontakt
zu anderen Katern haben. Zuchtkater, wie auch Zuchtkatze, sollten vor der ersten Verpaarung
auf einer internationalen Ausstellung mit der Formnote “vorzüglich“ bewertet worden sein.
In besonderen Fällen ist es auch möglich, eine Bescheinigung vom Tierarzt beizubringen, die
Bestätigt, dass die Katze/ Kater zuchttauglich sind.
19. Die Deckgebühr ist bei Abholung der Katze, bzw. nach erfolgter Paarung sofort fällig. Es ist nicht gestattet, sich anstelle der Deckgebühr ein Jungtier aus dem zu erwartenden Wurf versprechen zu lassen.
20. Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, ist der Besitzer des Deckkaters nach Ablauf der normalen
Trächtigkeitsdauer (63-68 Tage) sofort zu verständigen. Eine kostenlose Paarung mit dem
gleichen Kater ist zu gewähren, es sei denn, der Zuchtkater ist mittlerweile kastriert worden, oder er ist verendet. In diesem Fall ist mindestens die Hälfte der erhaltenen Deckgebühr an den
Katzenbesitzer zurückzuzahlen. Besondere Kosten für Transport und Verpflegung können im Falle
einer Wiederholungsdeckung gesondert und angemessen in Rechnung gestellt werden.
21. Der ersten Paarung soll die Wiederholungspaarung innerhalb von drei Monaten folgen.
22. Bei Nichteinhaltung dieses Termins erlischt der Anspruch auf eine zweite, kostenlose Paarung
oder auf sonstige Ersatzleistungen.
23. Zur Sicherung von gesundem, widerstandsfähigem Nachwuchs, sowie zum Schutz der Mutterkatze soll zwischen den Geburten einer Katze eine Pause von 9 Monaten liegen. Innerhalb von zwei Jahren sind zwei Würfe erlaubt.
24. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Bestimmung kann Zuchtverbot erteilt werden.
25. Über Rasse- und Farbzugehörigkeit eines einzutragenden Tieres entscheidet zunächst der
Züchter mit der Wurfmeldung. In Zweifelsfällen bezüglich Rasse und Farbe eines Jungtieres ist
das Zuchtbuchamt zu Rate zu ziehen. Falls sich dennoch auf einer Ausstellung eine andere
Farbe herausstellt, ist diese dem Zuchtbuchamt mitzuteilen. Der Richterbericht ist beizufügen.
26. Die Abgabe von Jungtieren ist erst ab einem Alter von 13 Wochen erlaubt, wenn diese gesund,
frei von Parasiten und voll gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen schutzgeimpft sind. Unter 10 Wochen darf ein Jungtier keinesfalls ausgestellt werden.
27. Dem Käufer eines Tieres müssen Ahnentafel und Impfpass ausgehändigt werden. Wir raten
dringende, einen Kaufvertrag abzuschließen.
28. Die Weitergabe von Katzen für gewerbliche Handelszwecke, insbesondere an Zoohandlungen,
Tierhandlungen, Pelztierfarmen, sowie als Versuchstier ist strengstens untersagt. Bei Verstoß
wird der Vereinsausschluss vollzogen.
29. Katzen mit körperlichen Missbildungen jeder Art, sowie Tiere mit Wesensmängeln sind von der Zucht auszuschließen.
30. Der Finest Cat Club e.V. erwartet von ihren Einzelmitgliedern, dass sie ihren Katzen freien
Kontakt mit Menschen und anderen Katzen der Hausgemeinschaft ermöglichen, auch Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert von Mitkatzen oder Menschen gehalten werden.
31. Bei auftretenden Krankheiten ist es obligatorisch, den Rat und die Hilfe eines Tierarztes
einzuholen. Katzen, die aus medizinischen Gründen zeitweise separat gehalten werden müssen,
benötigen erhöhte menschliche Zuwendung und eine besondere hygienische Unterbringung.
Infektiöse Krankheiten sind dem Zuchtbuchamt unverzüglich zu melden.
32. Die Katzen müssen regelmäßig gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft werden. Die Ernährung der Katze muss artgerecht sein und ihren Bedürfnissen entsprechen.
Krallenamputationen sind bei Androhung von Vereinsausschluss verboten. Die Bestimmungen
des jeweils gültigen Tierschutzgesetzes sind strengstens einzuhalten.
33. Im Falle hochinfektiöser Erkrankungen einer Katze (z.B. Leukose, FIP, Panleukopenie,
Katzenschnupfen, Microsporie ect.), ist dem Zuchtbuchamt sofort Meldung zu machen. Das
betroffene Mitglied darf so lange keine Ausstellungen besuchen, keine Tiere verkaufen, keine Tiere züchten und keine Tiere zum Decken geben oder annehmen, bis dem Zuchtbuchamt durch einen Tierarzt oder Tierklinik nachgewiesen ist, dass der Bestand wieder gesund ist.
34. Jede Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen bedarf der vorherigen Genehmigung
durch den Vorstand. Es gilt in jedem Fall ergänzend zu den Zuchtbestimmungen die Satzung des Finest Cat Club e.V. Verstöße gegen diese Bestimmungen berechtigen den 1. Vorsitzenden, für eine bestimmte Zeit Zuchtverbot zu erteilen.
35. In schwerwiegenden Fällen kann der Vorstand ein Mitglied aus dem Verein ausschließen.
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Egal welche Rasse.
Der besondere Katzenverein.
Wir sind zwar klein,
aber auch fein.
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Der Verein TFCC e.V.
ist nicht nur für Züchter, sondern
auch für Liebhaber,
und Katzenfreunde. |
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Wir nehmen keine
Massenzüchter auf !! |
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The Finest Cat Club e.V.
Telefon: 0551/7893789
Fax: 0551/7707393
e Mail: tfcc@arcor.de
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